Bedingungen für das Chrono24 Echtheitsversprechen

Geltungsbereich

  1. Die Chrono24 GmbH, Haid-und-Neu-Str. 18, D-76131 Karlsruhe (im Folgenden „Chrono24“), ist Betreiberin des Chrono24 Online-Marktplatzes für hochwertige Uhren (im Folgenden „Plattform“).
  2. Die nachstehenden Bedingungen für das Chrono24 Echtheitsversprechen gelten für alle Uhrenkäufe bei gewerblichen Händlern über die Plattform. Privatverkäufer sind von dem Echtheitsversprechen grundsätzlich ausgenommen.
  3. Sie können die derzeit gültigen Bedingungen für das Chrono24 Echtheitsversprechen auf www.chrono24.com abrufen und ausdrucken.

Inhalt des Versprechens

Chrono24 garantiert nach Maßgabe folgender Richtlinien, dass es sich bei der Uhr nicht um eine gefälschte Uhr handelt:

Richtlinien für neue/ungetragene Uhren:

  • Jede neue/ungetragene Uhr muss sich in einem unveränderten Zustand befinden – so, wie sie der Hersteller ausgeliefert hat (Schutzfolien oder Tags ausgenommen).
  • Wenn Zubehör wie Armband, Box, o.ä. nicht original ist oder nicht wie vom Hersteller ausgeliefert, muss der Händler dies in der Artikelbeschreibung angeben.
  • Neue/ungetragene Uhren, die nachträglich „gemoddet“ oder verziert wurden, müssen in der Artikelbeschreibung als „Custom“ gekennzeichnet werden.

Richtlinien für gebrauchte Uhren:

Uhren sind Gebrauchsgegenstände, die bei Benutzung verschleißen. Es ist daher selbstverständlich, dass Uhren einer Wartung bedürfen. Auch eine Uhr, die zur Revision eingeschickt wurde ist eine originale, authentische Uhr, auch wenn Bauteile ausgetauscht wurden. Vom Austausch oder Ersatz betroffene Elemente sind oftmals das Schutzglas, Zifferblatt, bestimmte Federn und Verschleißteile im Werk, Gehäusedichtungen, Schrauben oder Zeigersätze. Selbst ausgewiesenen Experten ist es oftmals nicht möglich, alle Wartungen (z. B. jedes ausgetauschte Bauteil und dessen Originalität oder die Verwendung eines identischen Bauteiles eines anderen Herstellers wie z. B. Schrauben) einer Uhr bei der Begutachtung des Uhrwerkes nachzuvollziehen. Der Austausch oder Ersatz von Elementen beeinträchtigt nicht die Originalität der Kaufsache.

Dies vorangeschickt, gilt für gebrauchte Uhren folgendes:

  • Der Händler ist verpflichtet, die Uhr auf etwaige Reparaturen oder Ersatzteile zu prüfen.
  • Dem Händler bekannte Abweichungen vom Originalzustand müssen in der Beschreibung angegeben werden.
  • Das Vorhandensein von Original-Armbändern oder vollständigem Zubehör kann bei gebrauchten Uhren nicht gewährleistet werden. Der Händler ist allerdings verpflichtet, ihm bekannte Abweichungen so ausführlich wie möglich in der Artikelbeschreibung aufzuführen.

Beschwerdefrist

Das Echtheitsversprechen gilt 14 Tage ab Erhalt der Uhr. Falls ein Käufer Zweifel an der Echtheit seiner Uhr hat, muss er innerhalb dieser 14 Tage eine Beschwerde an support@chrono24.com senden.

Hinfälligkeit des Versprechens

Das Echtheitsversprechen ist hinfällig, wenn der Käufer die Uhr – ohne vorherige Einwilligung von Chrono24 in Textform (z. B. E-Mail) – selbst öffnet, durch Dritte öffnen lässt oder Teile der Uhr entfernt.

Einhaltung des Versprechens / Garantiefall / Maximale Garantiesumme

  1. Chrono24 wird sich nach Eingang einer Beschwerde mit dem Händler in Verbindung setzen, um den Fall zu prüfen und eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
  2. Wenn sich keine andere zufriedenstellende Lösung findet, wird Chrono24 dem Käufer den gezahlten Kaufpreis ersetzen, sofern der Käufer die Uhr an Chrono24 oder mit Einverständnis von Chrono24 an den Händler zurückgesendet hat („Garantiefall“).
  3. Die Gesamtsumme, die einem Käufer im Rahmen des Echtheitsversprechens für sämtliche Garantiefälle von Chrono24 erstattet wird, ist auf 50.000 EUR pro Person und Lebenszeit beschränkt („Maximale Garantiesumme“).
  4. Für Uhrenkäufe bei einem Händler, der nicht den Status „Trusted Seller“ aufweist, ist der durch das Echtheitsversprechen abgesicherte Betrag auf 7.500 EUR pro Käufer und Kalenderjahr beschränkt.

Schadensminderungspflicht und Abtretungsvereinbarung

  1. Der Käufer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um (a) den Eintritt eines Garantiefalls zu vermeiden und/oder (b) bereits an den Händler geleistete Zahlungen zurückzuerhalten.
  2. Der Käufer tritt alle Ansprüche und Forderungen gegen den Händler und Dritte (z. B. Versicherungen), die im Zusammenhang mit der durch das Echtheitsversprechen abgesicherten Transaktion stehen, mit allen Nebenrechten unwiderruflich an Chrono24 ab. Chrono24 nimmt die Abtretung an. Die Abtretung wird im Garantiefall (Ziff. 5 Abs. 2 dieser Bedingungen für das Chrono24 Echtheitsversprechen) wirksam.

Schlussbestimmungen

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Echtheitsversprechens unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
  2. Auf die vorliegenden Bedingungen für das Chrono24 Echtheitsversprechen ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“) anwendbar. Die Rechtswahl findet nur eingeschränkt bzw. keine Anwendung, wenn der Käufer Verbraucher ist und diesen Kaufvertrag zu einem Zweck schließt, der nicht seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und dem Nutzer durch diesen Vertrag Verbraucherschutzbestimmungen seines Wohnsitzlandes entzogen werden, von denen nach dem Recht des Wohnsitzlandes des Nutzers nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf. In diesem Fall finden ergänzend zu der vorstehenden Rechtswahl auch die betreffenden Verbraucherschutzbestimmungen seines Wohnsitzlandes Anwendung.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Echtheitsversprechen ist – wenn und soweit der Käufer Kaufmann ist – Karlsruhe.